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Im 30-Minuten-Erstgespräch zeigen wir, was für Ihr Gebäude möglich ist — kostenfrei und ohne Vertrieb.
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist die raumweise berechnete Optimierung des Heizwasserdurchflusses, dokumentiert auf dem VdZ-Formular. Er ist seit 2023 die einzige BAFA-anerkannte Variante. Kosten 300–800 €, gefördert mit 15–20 %. Heizungsanlagen vor 1.10.2009 müssen ihn bis 30.9.2027 nachweisen — Baujahr 2010 ist 2026 fällig.
Bis 2023 reichte das überschlägige Verfahren A — eine grobe Berechnung mit Pauschalwerten. Heute akzeptieren BAFA und KfW nur noch Verfahren B:
Verfahren A — überschlägig, Pauschalwerte. Schnell, aber ungenau. Seit 2023 nicht mehr förderfähig.
Verfahren B — raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, exakte Wassermenge je Heizkörper, Pumpenleistung passgenau berechnet.
Wichtig: Manche Heizungsbauer bieten weiterhin Verfahren A an — meist günstiger. Wer Förderung will, MUSS Verfahren B verlangen und das VdZ-Formular einfordern.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer zur Heizungsprüfung und -optimierung 15 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage:
Anlagen vor 1.10.2009 — Frist 30.9.2027
Baujahr 2010 — fällig 2026
Baujahr 2011 — fällig 2027
Wärmepumpen, BHKW, Holzheizungen — von der Pflicht ausgenommen
Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder bis 10.000 €. In der Praxis prüfen Schornsteinfeger zunehmend bei der jährlichen Feuerstättenschau.
— GEG §60a
Kosten und Wirkung im Überblick:
Kosten — 300–800 € für ein typisches EFH
Förderung — 15 % Grundsatz, 20 % mit iSFP-Bonus
Eigenanteil — typisch 240–680 € nach Förderung
Energieeinsparung — Ø 15 % der Heizenergie
Bei Wärmepumpen zusätzlich — JAZ-Verbesserung 0,5–0,9, also 200–300 €/Jahr Stromersparnis
Der hydraulische Abgleich rechnet sich also fast immer in 2–4 Jahren. Wer ihn ohnehin im Rahmen einer Heizungsoptimierungs-Leitfaden macht, kombiniert ihn idealerweise mit Pumpentausch und Vorlauftemperatur-Optimierung.
Verwandte Begriffe im Energie-Wissen: Hydraulischer Abgleich · Vorlauftemperatur · Heizlast
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