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Im 30-Minuten-Erstgespräch zeigen wir, was für Ihr Gebäude möglich ist — kostenfrei und ohne Vertrieb.
Die wichtigsten Förderprogramme 2026 sind: BAFA-Einzelmaßnahmen (15–20 % mit iSFP-Bonus), KfW 458 Heizungsförderung (bis 70 %, max. 23.500 € pro EFH), BAFA-Energieberatung (50 % des Honorars) und Steuerbonus §35c EStG (20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €). BAFA-Einzelmaßnahmen + KfW-Kredit + Steuerbonus sind in vielen Konstellationen kombinierbar.
Die BAFA fördert seit der Reform 2024 keine kompletten Heizungstausche mehr — diese sind zur KfW 458 gewandert. Was bei der BAFA bleibt: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Förderquote — 15 % Grundsatz, 20 % mit iSFP-Bonus.
Förderfähig — Dämmung von Dach/Fassade/Bodenplatte, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Mindestinvestition — 300 € brutto pro Maßnahme.
Höchstgrenze förderfähiger Kosten — 30.000 € pro Wohneinheit ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP-Bonus.
Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollten Sie also fast immer vorab erstellen lassen, wenn Sie über mehrere Maßnahmen nachdenken — er verdoppelt das Förderpotenzial.
Seit 2024 ist die KfW (nicht BAFA!) für Zuschüsse zum Heizungstausch zuständig. Das Programm heißt offiziell „Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude (458)" und kombiniert mehrere Boni:
Grundförderung 30 % — für jede förderfähige klimafreundliche Heizung.
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % — beim Tausch funktionierender Öl/Gas/Kohle/Nachtspeicher. Bis Ende 2028 voll, danach alle 2 Jahre −3 Prozentpunkte.
Einkommensbonus +30 % — Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr, nur selbstnutzende Eigentümer.
Effizienzbonus +5 % — bei Sole-/Wasser-Wärmepumpe oder Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan).
Cap 70 % der förderfähigen Kosten — max. 21.000 € + 2.500 € Emissionsminderungszuschlag = 23.500 € für ein EFH.
Wichtig: Antrag läuft ausschließlich über das KfW-Portal „Meine KfW", nicht mehr über die BAFA. Ab 1.1.2026 müssen Außengeräte von Luft-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen (vorher 5 dB). Details: Wärmepumpe im Altbau.
Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist der einfachste Einstieg in die Förderlandschaft — und meist der wirtschaftlich sinnvollste:
Förderquote — 50 % des zuwendungsfähigen Honorars.
Höchstbetrag — 650 € für EFH/ZFH, 850 € für Wohngebäude ≥ 3 WE.
Bonus — einmalig +250 € wenn der iSFP in einer WEG-Versammlung erläutert wird.
Voraussetzung — Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE-Liste der dena).
Mehr Details inkl. Ablauf, Eigenanteil und Auswahl des Beraters: BAFA-Energieberatung Wohngebäude.
Der Steuerbonus ist eine oft unterschätzte Alternative zu BAFA/KfW — gerade für gut verdienende Eigentümer:
Förderquote — 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermäßigung.
Verteilung — über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %).
Höchstbetrag — 40.000 € pro Objekt über die Lebensdauer (= 200.000 € Sanierungskosten).
Voraussetzung — selbstgenutztes Eigenheim älter als 10 Jahre, Fachunternehmerbescheinigung.
Wichtig — nicht kombinierbar mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme.
Faustregel: BAFA/KfW lohnt sich meist mehr, wenn die Maßnahme klein und konkret ist (Heizung, Dach). Steuerbonus lohnt sich mehr bei großen Komplettsanierungen ohne Förderakt.
— Praxis-Tipp e-nergio
Die häufigste Frage: Kann ich BAFA + KfW + Steuerbonus stapeln? Antwort: Pro Maßnahme nein — Sie wählen ein Programm. Aber über mehrere Maßnahmen hinweg ja:
Heizungstausch → KfW 458
Gleichzeitig Dachdämmung → BAFA-Einzelmaßnahme (mit iSFP-Bonus)
Restkosten der Sanierung → Steuerbonus §35c EStG (für nicht geförderte Anteile)
In der Praxis vermeidet eine gute Antragsstrategie tausende Euro Fehlplanung — die häufigsten Stolpersteine fasst der Quick-Win typische Antragsfehler vermeiden zusammen.
Verwandte Begriffe im Energie-Wissen: KfW 458 · iSFP · Steuerbonus §35c EStG
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