KfW 458 für Ihr Gebäude bestimmen
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KfW 458 — die "Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude" — ist seit 2024 das zentrale Bundesprogramm für den Tausch alter Heizungen gegen erneuerbare Systeme. Es ersetzt die alte BAFA-Heizungsförderung. Beantragt wird über das KfW-Portal "Meine KfW" — nicht mehr beim BAFA.
Grundförderung 30 %: alle förderfähigen Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Hybrid)
Klimageschwindigkeitsbonus +20 %: bei Austausch funktionierender Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung; gültig bis Ende 2028, danach alle 2 Jahre −3 pp
Einkommensbonus +30 %: selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus +5 %: Sole- oder Wasser-Wärmepumpe oder Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290)
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt. Bei 70-%-Cap ergibt das maximal 21.000 € Zuschuss + 2.500 € Emissionsminderungszuschlag = bis zu 23.500 € für ein Einfamilienhaus.
Luft-Wärmepumpen-Außengeräte müssen ab 2026 mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert nach TA Lärm liegen — vorher waren es 5 dB.
— Heim-Watt zur GEG/BEG-Novelle
Geförderte Wärmepumpen müssen Mindest-Jahresarbeitszahlen (JAZ) nach VDI 4650 erreichen: 3,0 für Luft-Wasser, 3,5 für Sole-/Wasser-Wärmepumpen. Die JAZ-Berechnung muss von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt werden.
Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung samt typischer Antragsfehler finden Sie in der Förderübersicht 2026 und im Quick-Win-Artikel zu typischen Antragsfehlern.
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